Das Jugendschutzgesetz gibt auch dem s’Bokle die üblichen Auflagen. So müssen Gäste, die noch keine 18 Jahre alt sind, leider um Mitternacht das s’Bokle verlassen. Mit einem “Muttizettel” kann jedoch die Erziehungsbeauftragung von den Eltern an eine volljährige Begleitperson des minderjährigen Gastes übertragen werden, damit die Minderjährige das Angebot über Mitternacht hinaus wahrnehmen kann.
Hierfür stellen wir einen “Muttizettel” zum download bereit.
Bitte den Zettel zweimal ausdrucken und unterschreiben lassen. Ein Exemplar verbleibt bei uns, ein Exemplar verbleibt beim minderjährigen Gast.

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Muttizettel-Preview-Bild